Die rechtlichen Normen für die Feuerwehren in Bayern sind wie folgt:
Die Grundlage für das Vorhalten einer gemeindlichen Feuerwehr ist bereits in der Bayerischen Verfassung fest verankert.
Die ausführlichen Bestimmungen werden durch das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und deren Ausführungsverordnung (AVBayFwG) sowie die Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG (VollBekBayFwG) festgeschrieben.
In diesen rechtlichen Ausführungen ist u. a. geregelt:
- Pflichtaufgabe "Feuerwehr" für die Gemeinden, Landkreise und den Freistaat Bayern
- Rechte und Pflichten von Feuerwehrdienstleistenden
- Bestimmungen zu den Kommandanten und Kreisbrandräten
- Kostenersatz von Feuerwehreinsätzen
- Rechte zur hoheitlichen Heranziehung von Gegenständen und Personen
- Alarmplanung
- Ablauf am Einsatzort
- Regelungen zum Lohn- und Verdienstausfall von Feuerwehrdienstleistenden
- Kündigungschutz für Feuerwehrdienstleistende
u. v. m.
Die rechtlichen Grundlagen können auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium des Innern abgerufen werden.